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Rechtsanwalt

Dr. Peter Gellner

Fachanwalt für Medizinrecht

Rechtsanwälte Gellner & Collegen wurden in der aktuellen WirtschaftsWoche-Listung im Rechtsgebiet „Medizinrecht“ als „TOP Kanzlei 2022“ für die Patientenseite ausgezeichnet. Außerdem wurde Herr Peter Gellner als „TOP Anwalt 2022“ empfohlen.

Lebenslauf

Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Referendariat beim Landgericht und Oberlandesgericht Köln
Frühjahr 1996 Zulassung als Rechtsanwalt beim Landgericht Bielefeld
Sommer 2002 Zulassung als Rechtsanwalt beim Oberlandesgericht Hamm
Verleihung des Titels „Fachanwalt für Medizinrecht“ (2006)
Verleihung der Ehrendoktorwürde (Dr.h.c. UIPA Charkiw) 2015

Veröffentlichungen (Auszug)

  • Begriff der „Hinreichenden Wahrscheinlichkeit“ im Arzthaftungsrecht ZMGR 5/201
  • „Der grobe Aufklärungsfehler – Zeit für eine neue Rechtsfigur? Und Neulandverfahren!“ ZMGR 1/201
  • „Abschaffung des § 522 Abs. 2 ZPO im Arzthaftungsrecht“, Zeitschrift für Medizinrecht 2018, S. 866

Fachbuchautor

  • Geburtsschadenrecht
  • Kunstfehler in der Medizin
  • Medizinprodukterecht
  • Schmerzensgeld Aktuell

Mitgliedschaften/ Funktionen

  • 2. Bundesvorsitzender „Rechtsanwälte für Patienten e.V.“ (ehm.)
  • Arbeitsgemeinschaft „Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein“
  • Geschäftsführer Deutsches AnwaltsForum
  • 1. Vorsitzender Arbeitsgemeinschaft Patientenanwälte
  • Mitglied im „Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V.“
  • Mitglied Deutsch-Ukrainisches Forum e.V. (Vorsitzende Prof. Dr. R. Lindner, Prof. G. Verheugen) (ehem.)
  • Mitglied der DIG (Deutsch-Israelische Gesellschaft e.V.)
  • Tätigkeit im Justiziariat des Deutschen Fußball-Bundes in Frankfurt (ehm.)
  • Tätigkeit als Justiziar eines Fußball-Bundesligaverein (ehm.)
  • Tätigkeit im Wirtschaftsrat eines Fußball-Bundesligavereins (ehm.)
  • Europäischer Anwalt in Österreich

Die Patientenanwälte Gellner & Collegen: Ihre Anwälte für Medizinrecht!

* Nicht Mitglied der BAG.