Scroll Top

Arzthaftungsrecht

Ihre Patientenanwälte im Arzthaftungsrecht – Hilfe bei Behandlungsfehlern

Die Kanzlei der Rechtsanwälte Gellner & Collegen legt Ihren Fokus in erster Linie auf das Arzthaftungsrecht (kein Zahnarzthaftungsrecht), einem Spezialgebiet des Medizinrechts. Die Arzthaftung beschreibt dabei die zivilrechtliche Verantwortlichkeit des Arztes seinen Patienten gegenüber.

Der Arzt verpflichtet sich, die Behandlung nach den fachlich anerkannten Standards zur Zeit des Eingriffs durchzuführen. Verletzt der behandelnde Arzt seine Sorgfaltspflicht und begeht einen Behandlungsfehler, kann ein Schadensersatzanspruch gegen ihn geltend gemacht werden. Diese Ansprüche betreffen u.a. Schmerzensgeldansprüche, Ansprüche wegen Verdienstausfalls etc.

Wichtig ist, dass im Bereich der Arzthaftung zwischen mehreren Fallarten, wie etwa Behandlungs- oder Aufklärungsfehlern, zu unterscheiden ist. Weiterhin muss der eingetretene Gesundheitsschaden kausal auf den Fehler zurückzuführen sein.

Die Folgen eines Behandlungsfehlers können für den Betroffenen enorme, mitunter existenzielle Auswirkungen haben. Vertrauen Sie deshalb unserer jahrzehntelangen Expertise im Bereich Arzthaftungsrecht auf Patientenseite und verlassen Sie sich auf unsere ausgezeichnete Beratung. Im Folgenden finden Sie weitere wichtige Punkte, die Ihnen unsere Arbeitsweise erläutern und zudem weitere Details zum Thema Arzthaftungsrecht darlegen.

Wann liegt ein Behandlungsfehler vor?

Behandlungsfehler können aktiv durch das Zutun des Arztes oder passiv durch Unterlassen vorliegen. So ist der Arzt dazu verpflichtet, seine Behandlung nach aktuellen und allgemein anerkannten fachlichen Standards durchzuführen. Ist dies nicht der Fall, so haftet der Arzt für die daraus resultierenden Schäden, die Sie als Patient erdulden müssen.

Wir helfen Ihnen gerne weiter bei:

• unzureichender oder unterlassener Aufklärung
• fehlerhaften Operationen und Therapien
• Geburtsschadenfällen für Mutter und Kind
• Versäumnissen in Pflege- und Seniorenheimen
• allen Handlungen, für die der Arzt haften muss

Unterstützung Ihres Mandats im Arzthaftungsrecht durch hochqualifizierte Mediziner

In arzthaftungsrechtlichen Angelegenheiten kann unsere Kanzlei auf einen großen Pool an Fachärztinnen und Fachärzten jeglicher Fachrichtung zurückgreifen. Diese unterstützen uns schon seit vielen Jahren in beratender Funktion im Interesse des medizingeschädigten Patienten. 

Auf diese Weise können wir fachkundige Gutachten erstellen und Ihr Mandat so nicht nur aus medizinrechtlicher, sondern auch aus medizinischer Sicht optimal vertreten.

Warum Gellner & Collegen?

Es gibt viele gute Gründe, warum Sie Gellner & Collegen mit Ihrem Fall betrauen sollten:

Rechtsanwälte Gellner & Collegen – die Patientenanwälte

Unsere Rechtsanwälte sind in weiten Teilen auf bestimmte Schwerpunkte spezialisiert. Eine solche Spezialisierung wird durch die Weiterbildung zur Fachanwältin beziehungsweise zum Fachanwalt eines bestimmten Bereiches sowie den fortwährenden Besuch von Fortbildungsseminaren dokumentiert. So dient die Bezeichnung des Fachanwalts als Nachweis für besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf einem speziellen Rechtsgebiet.

Derartige Spezialisierungen in Verbindung mit rechtsübergreifender Teamarbeit gewährleisten die rechtliche Kompetenz, die Sie bei der Bearbeitung Ihres Mandates erwarten dürfen.

Was ist der Kanzlei Gellner & Collegen wichtig?

Umfassende Betreuung:

Wir wollen medizingeschädigten Patienten ganzheitlich helfen. Aus diesem Grund begleiten wir Sie auch außerhalb des Arzthaftungsrechts, beispielsweise bei sozial- und versicherungsrechtlichen Fragen sowie bei arbeitsrechtlichen Problematiken. Frau Rechtsanwältin Ursula Bartels, zugleich Fachanwältin für Arbeits- und Versicherungsrecht, steht Ihnen insoweit kompetent zur Verfügung.

Kompetenz:

Nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften haben Fachanwälte im Medizinrecht besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen. Solche liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet des Medizinrechts erheblich das Maß dessen übersteigen, was üblicherweise durch die Ausbildung und praktische Erfahrung vermittelt wird.

Kommunikation:

Aufgrund moderner Kommunikationssysteme ist es in einer Vielzahl der Mandate nicht zwingend erforderlich, dass eine persönliche Unterredung stattfindet. So ist es möglich, dass auch die mitunter weitere Entfernung Ihres Zuhauses zum Kanzleistandort keine Schwierigkeit im Rahmen der Mandatsbearbeitung darstellt.
Transparenz bei Kosten & Erfolgsaussichten hinsichtlich Ihres Mandats
Klarheit und Offenheit in Honorarfragen sowie bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten Ihres Vorhabens sind Bestandteil unserer Maximen. So sind Sie stets umfassend darüber im Bilde, unter welchen Bedingungen Ihr Mandat durchgeführt wird. Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen hierzu gerne zur Verfügung.

Unsere Philosophie im Hause Gellner & Collegen

“Außergerichtliche Streitbeilegung wo möglich, gerichtliche Durchsetzung wo nötig.”

Je nach Sachlage in Ihrem individuellen Fall muss entschieden werden, welche Vorgehensweise ratsam ist. Da Prozesse vor Gericht zum einen Kosten verursachen und zu anderen das Risiko bergen, dass nicht zu Ihren Gunsten entschieden wird, sind oftmals außergerichtliche Einigungen zu bevorzugen.

Sollte die Gestaltung eines solchen Vergleichs jedoch nicht zu Ihrer Zufriedenheit sein, so pochen wir natürlich auf die gerichtliche Entscheidung, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Selbstredend geben wir Ihnen hierzu vorab eine professionelle Einschätzung über Ihre Erfolgsaussichten ab.

Entscheiden Sie sich für höchste Qualität, entscheiden Sie sich für Rechtsanwälte Gellner & Collegen.

Wie arbeiten die Rechtsanwälte Gellner & Collegen?

Unsere Kanzlei hat zahlreiche Mitarbeiter, die sich mit vollem Engagement und höchster Kompetenz für Ihre Rechte einsetzen. Ein hohes Maß an Spezialisierung ist hier der Schlüssel zu unserem Erfolg. Aus diesem Grund beschäftigen wir Fachanwälte im Medizinrecht sowie Rechtsanwälte mit dem Schwerpunkt Arzthaftungsrecht, denn wir verstehen uns als Ihre Kanzlei für Patientenrecht. Wir engagieren uns für Patienten – als Rechtsanwälte leben wir sozusagen das Medizinrecht, um Ärztefehlern zu begegnen.

Kontakt zu Gellner & Collegen

Wir freuen uns sehr über Ihre Kontaktaufnahme. Nutzen Sie hierzu unverbindlich das Formular zur kostenlosen Ersteinschätzung:

Bei konkreten Anfragen im Bereich des Arzthaftungsrechts nutzen Sie für eine unverbindliche und kostenlose Einschätzung auch gerne unseren Online-Fragebogen.

    Wie sollen wir mit Ihnen in Kontakt treten?