FAQ zum Thema Arzthaftungsrecht
Arzthaftungsrecht: Was versteht man darunter?
Behandlungsfehler oder Aufklärungsfehler: Welche Ansprüche kommen in Betracht?
Wie sind die Erfolgsaussichten, wenn ich den behandelnden Arzt / das behandelnde Krankenhaus auf Schadenersatz in Anspruch nehmen möchte?
Wie sieht die anwaltliche Vorgehensweise gegenüber dem beschuldigten Arzt aus?
Habe ich ein Recht meine ärztlichen Behandlungsunterlagen einzusehen?
Benötige ich zur Durchsetzung von Ansprüchen gegen einen Arzt oder ein Krankenhaus ein medizinisches Gutachten, und muss ich dieses Gutachten selbst bezahlen?
Wie weiter oben bereits ausgeführt, ist es des Öfteren sinnvoll, dass sich ein medizinischer Gutachter mit der streitbefangenen ärztlichen Behandlung auseinandersetzt. Damit kann in bestmöglicher Art und Weise Ansatzpunkte für ärztliche Behandlungsfehler herausgefunden werden. Längst nicht in allen Fällen ist es erforderlich, zur Formulierung von Behandlungs- und Aufklärungsfehlern, ein medizinisches Gutachten vorab einzuholen. Wie sinnvoll oder notwendig ein solches Gutachten vor Anspruchserhebung ist, hängt stets vom Einzelfall ab. Je nach Besonderheiten des Falls raten wir dann zur Einholung eines solchen Gutachtens. Im außergerichtlichen Bereich bestehen grundsätzlich drei Möglichkeiten, ein fachmedizinisches Gutachten zu erhalten. Stets möglich ist es, einen privaten, unabhängigen fachmedizinischen Gutachter zu beauftragen. Dabei muss der Patient in diesem Fall die Kosten für ein solches Gutachten selbst bezahlen. Eine eventuell vorhandene Rechtsschutzversicherung zahlt die Kosten eines privaten Gutachters nicht. Sollte es im weiteren Verlauf zu einer Schadenregulierung durch die Versicherung des Arztes oder Krankenhauses kommen, so beteiligen sich die Versicherungen oftmals an den Kosten des privaten Gutachtens. Sicher ist dies aber nicht und kann auch nicht für den Einzelfall vorhergesehen werden. Ein für den Patienten kostenloses Gutachten kann entweder – bei gesetzlich Versicherten – über die Krankenkasse und dem angegliederten Medizinischen Dienst oder aber über die in ganz Deutschland eingerichteten Gutachter- und Schlichtungsstellen der jeweiligen Ärztekammern eingeholt werden. Wie sinnvoll bzw. zielführend die Einschaltung der Krankenkasse oder der Ärztekammer im Einzelfall ist, ist ebenfalls vom Einzelfall abhängig und wird regelmäßig durch uns geprüft.
Kommt es zum Gerichtsprozess gegen den betreffenden Arzt oder das betreffende Krankenhaus, so wird in nahezu jedem Fall durch das Gericht ein fachmedizinischer Gutachter beauftragt. Im Gegensatz zur Beauftragung eines privaten Gutachters gilt hier, dass eine bestehende Rechtsschutzversicherung, welche für ein Gerichtsverfahren Kostendeckung zugesagt hat, auch die Kosten eines solchen, vom zuständigen Gericht in Auftrag gegebenen Gutachtens zahlen muss.
Wie lange dauert ein Arzthaftungsverfahren außergerichtlich?
Wie lange dauert ein Arzthaftungsprozess vor Gericht?
Wen muss ich als geschädigter Patient auf Schadenersatz und Schmerzensgeld in Anspruch nehmen?
Warum sollte ich einen Fachanwalt für Medizinrecht bzw. einen auf Arzthaftungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen?
Nur ein Rechtsanwalt, welcher sich schwerpunktmäßig bzw. ausschließlich mit dem Arzthaftungsrecht beschäftigt, ist in der Lage, sich die erforderliche Erfahrung auf dem komplexen Gebiet des Arzthaftungsrechtes zu erarbeiten, welche für eine sachgerechte Mandatsbearbeitung dieser Fälle erforderlich ist. Durch den Erwerb des Titels eines Fachanwalts für Medizinrecht dokumentiert der Rechtsanwalt, dass er weit über dem Durchschnitt liegende theoretische Kenntnisse sowie praktische Erfahrungen auf dem Gebiet des Medizinrechts aufweist, welches es ihm ermöglichen, komplexe medizinrechtliche Fälle kompetent zu bearbeiten.
Ein Fachanwalt für Medizinrecht ist darüber hinaus nach den einschlägigen berufsrechtlichen Bestimmungen verpflichtet, sich regelmäßig auf seinem Fachgebiet fortzubilden. Zudem muss gegenüber der zuständigen Rechtsanwaltskammer die entsprechende Fortbildung jährlich nachgewiesen werden. Gerade im Bereich des Arzthaftungsrechtes hat es sich immer wieder herausgestellt, dass ein auf diesem Gebiet nicht spezialisierter bzw. nicht schwerpunktmäßig tätiger Rechtsanwalt nur allzu oft über die besonderen „Fallstricke“ auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts stolpert, wodurch dem Mandanten möglicherweise ein Schaden entstehen kann.
Welche Kosten kommen als geschädigter Patient auf mich zu?
Zum Thema Kosten halten wir für Sie in unserem Blog einen umfangreichen separaten Informationstext zur Verfügung.