Scroll Top

Querschnittslähmung wegen ärztlicher Behandlungsfehler - eine Übersicht

Eingriffe im Bereich der Wirbelsäure eines Patienten bergen, durch die Nähe zum Rückenmark, ein enormes Risiko. Dadurch wirken sich ärztliche Behandlungsfehler häufig enorm aus.

Ein ärztlicher Behandlungsfehler kann zu massiven körperlichen Schäden und Einschnitten in das persönliche und wirtschaftliche Leben des Patienten führen. Gerade Eingriffe im Bereich der Wirbelsäule bergen ein hohes Potenzial, zu teilweise erheblichen Nervenschäden bis hin zur Querschnittslähmung zu führen. Bei vielen Eingriffen im Rückenbereich, insbesondere im Bereich der Wirbelsäule befindet sich der operierende Arzt in unmittelbarer Nähe des Rückenmarks. Verletzungen in diesem Bereich können verheerende Folgen für den Patienten haben. Fälle, in denen nach einer Rücken- bzw. Wirbelsäulenoperation Lähmungserscheinungen bis hin zur Querschnittslähmung auftreten, sind zwar relativ selten, kommen aber immer wieder vor. Für den Patienten, welcher sich durch die Operation zumeist eine Linderung oder Beseitigung seiner Rückenbeschwerden erhofft hat, ist die Situation in derartigen Fällen katastrophal. Er wird nicht allzu selten aus seinem kompletten bisherigen beruflichen und privaten Leben gerissen.

Welche Schmerzensgeldansprüche können geltend gemacht werden?

Sollte ein ärztlicher Behandlungsfehler oder ein Aufklärungsdefizit als Ursache für den Schaden festgestellt werden, können finanzielle Ausgleichsansprüche (Schmerzensgeld und Schadensersatz) geltend gemacht werden. Diese können dem Patienten seine Lebensqualität allenfalls unzureichend zurückbringen, selbst wenn die Ansprüche im Einzelfall in 6- bis 7-stellige Bereiche gehen. Schmerzensgeldansprüche bestehen bei einer Querschnittslähmung, je nach Grad und Ausprägung der Lähmung und je nach dem Alter des Patienten. Unter einem Schmerzensgeldanspruch versteht man einen beabsichtigten Ausgleich für nicht-vermögensrechtliche, sogenannte immaterielle Einbußen.  Die Summen bewegen sich in der Regel im 6-stelligen Bereich, also in einer Größenordnung von 100.000,00 € aufwärts.

In der Rechtsprechung hat sich in den vergangenen Jahrzehnten eine Tendenz zur Ausurteilung deutlich höherer Schmerzensgelder herausgebildet. So wurde beispielsweise für eine Querschnittslähmung vom 11. und 12. Brustwirbel abwärts, die auf einem ärztlichen Behandlungsfehler beruht, im Jahre 1995 noch ein Schmerzengsgeld in Höhe von umgerechnet In lediglich 65.000,00 € zugesprochen (OLG Schleswig-Holstein).

In der heutigen Zeit sind für vergleichbare Verletzungen und Schädigungen in der Regel mindestens die doppelten Beträge möglich. Schwerste Querschnittslähmungen führen heutzutage zu Schmerzensgeldern durchaus im Bereich von bis zu 500.000,00 €. So hat das Landgericht Kiel bereits im Jahr 2003 für eine Querschnittslähmung ab dem 1. Halswirbel abwärts ein Schmerzensgeld in Höhe von 500.000,00 € zuerkannt. Ferner eine fortlaufende Schmerzensgeldrente.
Auch wenn sich derartige Beträge recht hoch anhören mögen: Die materiellen Ansprüche, also die vermögensrechtlichen Schadensersatzbestandteile, können im Falle von Querschnittslähmungen noch deutlich höher ausfallen. Man stelle sich beispielsweise den Fall vor, dass ein Patient in jungen Jahren eine Querschnittslähmung erlitten hat. Dadurch ist er derart schwer geschädigt, dass er keinerlei Erwerbstätigkeit mehr ausüben kann, seinen Haushalt nicht mehr führen kann und auf Pflegeleistungen angewiesen ist. Bereits bei einem Nettojahreseinkommen in Höhe von 30.000,00 € summieren sich die Verdienstausfälle bis zum (hypothetischen) Zeitpunkt des Renteneintritts auf deutlich über 1 Mio. €. Ansprüche auf Ersatz eines Haushaltsführungsschadens sowie Pflegekosten, welche nicht über Sozialversicherungen kompensiert werden können, kommen noch einmal hinzu. Auch diese Ansprüche können über Jahrzehnte hinweg deutliche 6-stellige Ausmaße annehmen. Vor diesem Hintergrund sind dann weitere Schadenspositionen wie beispielsweise Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau des Wohnumfeldes im Vergleich fast schon als gering anzusehen.

Machen Sie sich die Hilfe eines Experten zu Nutze

Rechtsanwälte, welche sich schwerpunktmäßig mit dem Bereich des Arzthaftungsrechts befassen, werden im Falle einer Querschnittslähmung, die durch einen ärztlichen Behandlungsfehler verursacht worden ist, aufgrund ihrer vertieften Kenntnisse im Bereich des Schadensrechts auch sämtliche in Betracht kommenden immateriellen und materiellen Ansprüche des Betroffenen berechnen und insbesondere darauf achten, dass auch zukünftige Schadensersatzansprüche abgedeckt sind.
Da die Kosten für Rechtsstreitigkeiten, welche die Folge eines Schadensfalls mit Querschnittslähmung darstellen, könne erheblich sein. Sie machen in der Regel mehrere 10.000,00 € aus. Daher empfiehlt sich der Abschluss bzw. der Besitz einer Rechtsschutzversicherung. Diese Rechtsschutzversicherung muss aber bereits zum Zeitpunkt des Schadenfalls bestanden haben.