MDK stellt die Jahresstatistik 2018 der Behandlungsfehler-Begutachtung vor
Begutachtung durch den MDK
Dies erfolgt in der Regel durch die medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK). Die Begutachtung erfolgt hier im Auftrag der gesetzlichen Krankenkasse und ist nicht mit zusätzlichen Kosten für den Patienten verbunden.
Der MDK hatte im Jahr 2018 14.133 Einzelfälle zu vermuteten Behandlungsfehlern zu bearbeiten.
Der MDK setzte sich hier vor allen Dingen mit 3 Aspekten der Vorwürfe auseinander. Die Grundfrage war demnach, liegt ein Fehler vor, der ein Schaden verursacht hat. Mithin geht es um den Fehler, den Schaden und die Kausalität.
Es wurden 3497 Behandlungsfehler festgestellt
Der MDK hat 3.497 Behandlungsfehler, in welchen ein Schaden entstanden ist, festgestellt. Dass sind 24,7 % der zu begutachtenden Fälle. In 19,8 % (in Bezug auf die 3.497 Behandlungsfehler) wurde die Kausalität für den Schaden positiv nachgewiesen. Sofern die Kausalität eines Fehlers für den Schaden bewiesen ist, besteht die Möglichkeit Haftpflicht bzw. Regressansprüche an die Gegenseite zu richten.
Aus dem ambulanten Bereich lagen dem MDK 4.649 Fälle, aus dem stationären Bereich 9.433 zur Begutachtung vor. Die meisten waren in den Fachgebieten Orthopädie und Unfallchirurgie (4.349 Fälle), der inneren Medizin und Allgemeinmedizin (1.792 Fälle), Allgemein und Viszeralchirurgie (1.315 Fälle) und der Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit 1.231 Fällen zu verorten.
Es wurden hierbei folgende Fehlerarten festgestellt:
Bei 37 % der positiven Gutachten wurde, trotz Möglichkeit, Zumutbarkeit und Verfügbarkeit eine Maßnahme nicht durchgeführt. Bei 42 % wurden Maßnahmen fehlerhaft durchgeführt. Bei 12 % der Fälle wurde die Maßnahme zu spät durchgeführt. In 6 % der Fälle eine falsche Maßnahme und in 2% war diese Maßnahme auch kontraindiziert.
Bei den festgestellten Schäden der Fehler gab es sowohl vorübergehende als auch Dauerschäden.
Sofern Sie ein positives Gutachten des MDK vorliegen haben, können wir Ihnen helfen, Schadensersatz und Regressansprüche gegen den Arzt oder die Klinik geltend zu machen. Für ein kostenloses Erstgespräch stehen wir Ihnen zur Verfügung. Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Termin.