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800.000,00 € Schmerzensgeld bei Hirnschädigung eines 17-Jährigen

Das Landgericht Gießen hat in einer Entscheidung nunmehr ein Rekordschmerzensgeld in Höhe von 800.000,00 € ausgeurteilt.
Im Jahr 2013 ist der damals 17-jährige Kläger wegen eines Nasenbeinbruchs im Klinikum der Beklagten operiert worden. Während der Operation kam es zu einer Sauerstoffunterversorgung, weil die Schläuche des Beatmungsgeräts falsch angeschlossen waren. Der Kläger erlitt infolgedessen einen schweren hypoxischen Hirnschaden mit apallischem Syndrom und spastischer Tetraparese.

Vorgerichtlich war durch die Beklagte bereits ein Betrag in Höhe von 500.000,00 € gezahlt worden. Das Landgericht Gießen sah einen Betrag in Höhe von 800.000,00 € für angemessen an und urteilte weitere 300.000,00 € aus.

Zur Begründung des hohen Schmerzensgeldes hat das Gericht vor allem auf den Grad der Schädigung und das junge Alter des Klägers abgestellt. Erschwerend kam jedoch hinzu, dass die fehlerhafte Bedienung des Beatmungsgeräts aus dem Bereich des vollbeherrschbaren Risikos des Klinikums resultiert.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Pressemitteilung: Landgericht Gießen, Az. 5 O 376/18

Unter den Bereich des vollbeherrschbaren Risikos werden Fallgestaltungen gesehen, welche im Herrschafts- und Organisationsbereich des Arztes oder Krankenhauses entstehen und nicht dem menschlichen Organismus zuzuschreiben sind. Die Gefahr wird hier durch den Klinik- oder den Praxisbetrieb gesetzt und ist auch nur das das Personal beherrschbar. Der Patient hat hier keinen Einfluss.

Typische Fallkonstellationen sind beispielsweise Lagerungs- oder Hygienefehler.