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30.000,00 € Schmerzensgeld bei fehlerhafter Knieoperation

Aufgrund länger anhaltender Kniebeschwerden stellte sich unsere Mandantin in einem Klinikum vor. 

Dort sollte der operative Einsatz einer sog. Schlittenprothese für neue Lebensqualität der Patientin sorgen. Es handelt sich hierbei um eine Teilprothese. Ziel der Schlittenprothese ist es, geschädigte Knorpelflächen des Kniegelenks zu ersetzen und so eine bessere Beweglichkeit zu erreichen. 

Bei unserer Mandantin kam es zu einem 7 mm Überstand der Prothese. Dieser Überstand hätte bereits während der Operation auffallen müssen. Die behandelnden Ärzte versäumten es jedoch intraoperative Bildaufnahmen anzufertigen und aufzunehmen. Auch nach der Operation wurde dieser Überstand auf den Bildern zunächst nicht erkannt. Die Patientin wurde mit angeblich komplikationslosem Verlauf in die Reha entlassen. 

In der Folgezeit klagte unsere Mandantin über dauerhafte Schmerzen; zudem stellte sich ein Schonhinken ein. 

Mithin stellte sie sich 6 Monate später nochmals im Klinikum vor. Weitere 2 Monate später wurde erst eine Revisionsoperation durchgeführt. 

Die Schmerzen bis zur erneuten Operation und die Wechseloperation an sich beruhten auf einem Behandlungsfehler des Klinikums. Die Schlittenprothese wurde fehlerhaft eingesetzt. 

Außergerichtlich konnten wir für unsere Mandantin einen Vergleich mit dem Klinikum über 30.000,00 € erzielen.