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Was versteht man unter einem ärztlichen Kunstfehler?

Behandlungsfehler – umgangssprachlich auch Kunstfehler: Lernen Sie mehr über die Begrifflichkeit und was zu tun ist, wenn Sie Opfer eines Arztfehlers sind.

Von einem Behandlungsfehler (umgangssprachlich auch „Kunstfehler“ genannt) spricht man, wenn der Arzt die Behandlung nicht entsprechend derjenigen Standards vorgenommen hat, die aktuellen Grundsätzen und Regeln der Medizin entsprechen.

Ärztefehler kommen in verschiedenen Bereichen vor:

 ✓ Im Rahmen der Organisation

 ✓ Beratung

 ✓ Therapie und Behandlung

 ✓ Diagnoseerhebung 

 ✓ Aufklärung

Kann ich mich auch an einen Fachanwalt für Medizinrecht wenden, wenn ich mich als Patient schlecht beraten fühle oder erst, wenn tatsächlich „Pfusch” vorliegt? 

Die Beratung ist Bestandteil der Behandlung und muss daher auch den Regeln der ärztlichen Kunst entsprechen. Fehler in diesem Bereich können zu einer Haftung des Arztes führen, sodass sich der schlecht beraten fühlende Patient fachanwaltlicher Hilfe bedienen sollte.

Bei mir wurde gepfuscht – wie gehe ich nun Schritt für Schritt vor?

 

Ein grober Behandlungsfehler liegt nach der Rechtsprechung vor, wenn der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat. Dieser liegt vor, wenn der Fehler aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf.  

Wenn der Patient die Vermutung hat, dass er falsch behandelt worden ist, sollte er sofort beginnen, ein Gedächtnisprotokoll zu erstellen. Denn die Erinnerung verblasst mitunter sehr schnell und wichtige Details gehen möglicherweise verloren. Kopien der Krankenakte zu fertigen ist ebenso sinnvoll, wie Name von Mitpatienten und Zeugen zu notieren und Fotos anzufertigen.

Eine Strafanzeige ist nur in den seltensten Fällen zielführend uns bietet sich zumeist nur in Todesfällen an, um eine Obduktion zu ermöglichen. Die sich daraus ergebenden Ergebnisse können die Beweisführung mitunter erheblich erleichtern.

Die Auswahl des richtigen Anwalts ist von besonderer Bedeutung. Es sollte darauf geachtet werden, dass nicht nur ein Fachanwalt für Medizinrecht, sondern ein Experte im Arzthaftungsrecht als anwaltlicher Vertreter gewählt wird. Wenn dieser zudem noch ausschließlich die Patientenseite und nicht auch die Ärzteseite vertritt, kann man sich regelmäßig in guten Händen fühlen.Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies, dass der Arzt gegen das „Fettgedruckte in der Medizin” verstoßen haben muss. Er muss einen Fehler begangen habe, so viele Gerichte, der „einem Examenskandidaten nicht passieren darf”.

Dies zu ermitteln und zu bewerten ist nicht immer einfach. Es erfordert neben der Beziehung von medizinischem Sachverstand in entscheidender Weise die Erfahrung des konsultierten Rechtsanwaltes. Denn letztendlich ist die Frage, ob ein grober Behandlungsfehler im Sinne der Gesetzgebung und Rechtsprechung vorliegt, eine rechtliche und keine medizinische Frage.

Wie genau geht der Spezialist im Arzthaftungsrecht vor?

Wir sind seit fast zwei Jahrzehnten mit mehreren Fachanwälten für Medizinrecht im Bereich des Arzthaftungsrechts tätig – ausschließlich auf Patientenseite. Durch speziell den Bedürfnissen des Arzthaftungsrechts angepasste Fragebögen, die der Patient/Mandant problemlos komplettieren kann, verschaffen wir uns ein erstes Bild über den zu beurteilenden Fall. Flankierend findet ein persönliches oder – oftmals ausreichend – telefonisches Gespräch mit dem zuständigen Rechtsanwalt statt.

Im Anschluss daran werden die Behandlungsunterlagen – auch der Nachbehandler – angefordert und bei uns im Team gesichtet. Bei komplizierten medizinischen Fragestellungen greifen wir auf den Stamm der uns beratenden Fachmediziner zurück. Abschließend unterbreiten wir dem Mandanten einen Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise, wobei zunächst immer der Versuch einer außergerichtlichen Verständigung mit der Gegenseite im Vordergrund steht.

Wie stehen die Chancen bei einer Klage gegen einen Arzt oder gegen ein Krankenhaus?

Die Chancen sich gegen ein Krankenhaus oder einen Arzt zur Wehr zu setzen steigen – wie auch in anderen Bereichen des Lebens – mit einer fachkundigen Begleitung. Ein erfahrener Spezialist im Bereich der Arzthaftung führt aufgrund seines Know-Hows Klagen im Arzthaftpflichtrecht eher zum Erfolg als ein unerfahrener Rechtsvertreter. Frei nach unserem Kanzleimotto: „Bei Zahnschmerzen gehen Sie auch nicht zum Urologen“.