Außergerichtlicher Erfolg für Gellner & Collegen – 105.000,00 € Schadensersatz
Beim Verstorbenen wurde aufgrund eine Woche anhaltender starker Kopfschmerzen ein Computertomogramm des Schädels durchgeführt. Der untersuchende Arzt vermochte allerdings keine pathologischen Aspekte feststellen, so dass weitere therapeutische Maßnahmen unterblieben sind. Als zu einem späteren Zeitpunkt, als sich erneut starke Kopfschmerzen eingestellt hatten, das Computertomogramm nochmals von einem anderen Arzt ausgewertet wurde, ergab sich der Nachweis einer Hirnblutung in Folge eines Aneurysmas. Es fand umgehend eine operative Therapie statt, die letztendlich aber nicht mehr den Tod durch die Hirnschwellung verhindern konnte. In zähen, monatelang andauernden außergerichtlichen Verhandlungen mit dem Haftpflichtversicherer des beschuldigten Arztes konnten Gellner & Collegen einen nicht unbeträchtlichen Schadensersatzbetrag aushandeln. Dies ist umso beachtlicher, als dass die regulierende Haftpflichtversicherung zunächst lediglich einen Betrag in Höhe von 20.000,00 € zur Verfügung stellen wollte. Dieser Fall zeigt nachdrücklich, dass man nicht den „erstbesten“ Vergleichsvorschlag eines Versicherers annehmen, sondern diesen zumindest durch einen Patientenanwalt prüfen lassen sollte.