Prozesserfolg für Gellner & Collegen - 30.000,00€ Schadensersatz
Die Folgen eines nicht fachgerecht begegneten Bauchabszesses führten in einem Verfahren vor dem Landgericht München I (9 O 15292/11) zu einem Vergleichsschluss, im Rahmen dessen der 68-jährigen Klägerin ein Schadensersatzbetrag in Höhe von 30.000,00 € zugesprochen worden ist.
Den Ärzten der beschuldigten Münchener Klinik wurde im Rahmen der Schadensersatzklage der Vorwurf gemacht, auf die bei der Klägerin eindeutig vorliegenden Entzündungszeichen im Bauchraum nicht rechtzeitig reagiert und es schuldhaft unterlassen zu haben, eine bildgebende Diagnostik durchzuführen. Dadurch ist es zu einer Abszessbildung im Unterbauch gekommen, die nicht unerhebliche gesundheitlichen Folgen nach sich zog. Der gerichtlicherseits eingeschaltete Gutachter des Universitätsklinikums Erlangen konstantierte nach Insistierung von Gellner & Coll. das Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers, so dass ein Vergleichschluss mit einer adäquaten Schadensersatzsumme erzielt werden konnte.