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Prozesserfolg für Gellner & Collegen - 575.000,00€ Schadensersatz

In einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (8 U 109/09) verständigten sich die Parteien für die querschnitts­gelähmte Klägerin auf eine Schadensersatzzahlung in vorbenannter Höhe.

Nachdem die mittlerweile 35-jährige Klägerin in erster Instanz vor dem Landgericht Frankfurt noch erfolglos geblieben war, hatte ihre Berufung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt Erfolg. In der Karibik erlitt sie bei einem Autounfall einen Bruch eines Rückenwirbels. Bei der anschließenden Operation in einem Frankfurter Krankenhaus wurde in vorwerfbarer Weise das Rückenmark verletzt, sodass die Klägerin seit diesem Zeitpunkt querschnittsgelähmt ist. Trotz des Misserfolges in erster Instanz kämpften Gellner & Collegen weiter und erwirkten – durch Unterstützung des sie beratenden Orthopäden – einen Vergleichsschluss mit einer beträchtlichen Schadensersatzsumme. Auch dieser Fall zeigt exemplarisch, dass erstinstanzliche Entscheidungen oftmals in der Berufungsinstanz oder spätestens in der dritten Instanz beim Bundesgerichtshof keinen Bestand haben und aufgehoben oder abgeändert werden.